Die Buchpreisbindung (§ 3 BuchPrG) verpflichtet Einzelhändler, die festgesetzten Preise einzuhalten und entsprechend anzupassen. Ab dem 01.02.2026 dürfen die Bücher nur zum neuen Verkaufspreis von 1,25 € abgegeben werden. Dies gilt auch für die bereits vor dem Stichtag im Einzelhandel vorrätigen Bücher.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Preisänderung rechtzeitig in Ihrem System übernommen wird. Der Kaufvertrag wird an der Kasse abgeschlossen. Sofern Einzelhändler eine Scannerkasse einsetzen, empfehlen wir den neuen Preis von 1,25 € ab 01.02.2026 in dem Kassensystem zu hinterlegen und die Bücher neu auszupreisen.
Bitte beachten Sie auch die Einzelhandelsinformation des Verlags:

