Gegen Abgabe des Gutscheins können sich die Abonnenten die nicht erhaltene Ausgabe u. a. bei Pressefachgeschäften, Kiosken und Tankstellen in ihrer Nähe gratis abholen.
Die Presseverkaufsstellen übergeben für den Gutschein den Abonnenten die aktuelle Ausgabe der Rheinischen Post. Der Gutschein deckt den vollen Verkaufspreis ab, eine Zuzahlung ist nicht erforderlich.
Unterschiedliche Gutscheine
Aufgrund des unterschiedlichen Verkaufspreises sind zwei Varianten der Gutscheine im Umlauf:
- Gutschein mit gelbem Hintergrund für die Ausgaben Montag bis Freitag
- Gutschein mit grauem Hintergrund für die Ausgaben Samstag
Einfache Abwicklung und sichere Gutschrift
Die Einzelhändler bitten wir, uns die eingelösten Gutscheine zusammen mit ihrer nächsten Remissionsabgabe zuzusenden.
Wir schreiben die eingesendeten Gutscheine dann jeweils zum vollen Verkaufspreis gut, so als ob die Abonnenten die Ausgabe direkt beim Einzelhändler bezahlt hätten.
Vorteile für alle
Dadurch profitieren alle Seiten:
- Die Abonnenten haben die nicht zugestellte Ausgabe trotzdem erhalten.
- Die Einzelhändler erhalten für die eingelösten Gutscheine eine Gutschrift in Höhe des Verkaufspreises, haben also zusätzliche Verkaufserlöse erzielt.
- Erfahrungsgemäß kaufen die Abonnenten, wenn sie vor Ort beim Einzelhändler sind, dort noch weitere Artikel aus dem Sortiment.