Pressegroßhandel in Deutschland
Der Staat schuf die Grundlage:

Der Auftrag der Presse-Grossisten leitet sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Pressefreiheit ab.
Der Pressegroßhandel ist neutraler Mittler zwischen den Verlagen und dem Einzelhandel. Rund 25 mittelständische Presse-Grossisten versorgen in Deutschland jede Nacht fast 100.000 Presseverkaufsstellen mit Zeitungen und Zeitschriften. Die belieferten Einzelhandelsbetriebe gehören den unterschiedlichsten Geschäftsarten an: Vom kleinen Kiosk und Bäcker über das Presse-Fachgeschäft bis zur Tankstelle, zum Supermarkt, SB-Warenhaus und Discounter.
Dabei gibt es einige Besonderheiten, die die Presse-Grossisten von anderen Großhändlern unterscheiden.