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Fünf Säulen des Pressevertriebs

  • Neutralität: 
    Die Presse-Grossisten müssen sowohl alle Verlage als auch alle durch sie belieferten Einzelhändler grundsätzlich gleichbehandeln. Dies stellt den freien Marktzutritt für alle Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit von Presseprodukten.
     
  • Alleinauslieferung: 
    Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Vertriebsgebiet in der Regel einem Grossounternehmen in Alleinauslieferung übertragen.
     
  • Dispositionsrecht:
    Als primärer Träger des Absatzrisikos kommt den Verlagen das originäre Dispositionsrecht zu. Mit der Übertragung der Vertriebsrechte auf den Presse-Grossisten entsteht für diesen ein abgeleitetes Dispositionsrecht gegenüber dem Einzelhandel.
     
  • Remissionsrecht:
    Korrespondierend damit geht das Rückgaberecht unverkaufter Exemplare gegen Verlagsgutschrift zum Einkaufspreis für beide Handelsstufen einher. Es bewirkt eine ausreichende Bevorratung über verkaufssichere Mengen hinaus, so dass keine Unterversorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften entsteht.
     
  • Preis- und Verwendungsbindung: 
    Die preisbindenden Verlage legen sowohl die Abgabepreise vom Groß- zum Einzelhandel fest, als auch die Endverkaufspreise zwischen Einzelhandel und Konsumenten. Hintergrund: Presseprodukte sollen der Preisspekulation entzogen werden. Der Presse-Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Gebietsgrenzen an Einzelhändler vertreiben. Diese wiederum sind ihrerseits preisgebunden tätig und müssen die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage und Remissionstermine der Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten.